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Informationen zum Zoll in Norwegen Nachfolgende Angaben ohne Gewähr, für aktuelle Zollinformationen bitten wir euch, die Seiten des Norwegischen Zolls abzurufen. Innerhalb der Wertgrenze von NOK 6000/3000 dürfen Sie folgende Waren zollfrei mitführen: Alkoholhaltige Getränke
Dies bedeutet, dass man z.B. 4 Liter Bier mitführen darf, falls man keine anderen alkoholischen Getränke mitführt. Die Einfuhr alkoholischer Getränke ist nur Personen über 18 Jahren gestattet. Das Mindestalter für die Einfuhr alkoholischer Getränke mit über 22 Volumenprozent beträgt 20 Jahre.
Zur Einfuhr von Tabakwaren sind nur Personen über 18 Jahre berechtigt. Fleisch, Fleischprodukte und Käse Insgesamt 10 kg Fleisch und Fleischwaren, Käse und Nahrungsmittel außer Hunde- und Katzennahrung. Verzollte Waren
Sie können zusätzlich zu den zollfrei eingeführten
Waren 4 Liter Spirituosen/Wein (ab 20 bzw. 18 Jahren) und 10 Liter Bier,
sowie 400 Zigaretten oder 500 g sonstige Tabakwaren gegen Verzollung
einführen. dürfen folgende Waren eingeführt werden: Rauschgifte, Arzneimittel (außer kleinen Mengen zum persönlichen Gebrauch) und Gifte, Waffen und Munition, Feuerwerkskörper, Kartoffeln, frische Milch und Sahne, Säugetiere, Vögel und exotische Tiere, Pflanzen und Planzenteile (ausgenommen Zimmerpflanzen aus Dänemark, Finnland und Schweden).
Weitere Fragen richten Sie bitte an Der Zoll kann in Norwegen zum ersten "Hot Spot" werden. Nicht selten nehmen Norwegenreisende weit mehr als erlaubt mit. Ein paar Flaschen mehr sind ok, wir haben aber Leute gesehen, die bis 100! Flaschen Schnaps in Deutschland gekauft haben, sie dann über die Grenze brachten und in Norwegen verkauft haben, um ihren Norwegenurlaub zu finanzieren! Ich finde solche Aktionen müssen absolut nicht sein. Schon alleine der Tatsache wegen, dass wenn man dann erwischt wird, eine Menge Ärger bekommen wird. Ein paar Flaschen zum eigenen Gebrauch und das Gastgeschenk für den Hütteneigner sind in Ordnung und ich denke wenn man in einer Gruppe fährt, dann ist die zulässige Menge ausreichend, um die Angeltage nicht unbedingt trocken überstehen zu müssen. In solchen Fällen ist der Zoll auch sehr kulant. Hier sei noch zu erwähnen, dass "versteckter" Alkohol, also z.B. Schnaps in Wasserflaschen, und wenn es nur 3 l zuviel sind, mehr Ärger bereiten werden, als 5 l zuviel Schnaps, diese aber ganz normal in der Schnapsflasche. In solchen Fällen kennen dann die Zöllner kein Pardon, weil sie hier ja eine absichtliche Zuwiderhandlung erkennen. Andreas Stiehler |
Angeln in Norwegen